Der Unterschied zu einem „herkömmlichen“ Kredit liegt in der „Nachrangklausel“. Diese besagt, dass im Falle einer Insolvenz der Geldgeber erst dann sein Geld erhält, wenn alle anderen Gläubiger bedient worden sind. Das führt zu einem erhöhten Ausfallrisiko – das lassen sich die Geldgeber durch höhere Zinsen vergüten. Seien Sie sich bei dieser Form immer bewusst, dass dadurch eine deutlich höhere monatliche Finanzierungslast auf Sie zukommt. Das sollte nicht unterschätzt werden.
Kreditnehmer profitieren von dieser Form, da sie einerseits nur wenige Sicherheiten vorweisen müssen und trotzdem schnell an Geld kommen, trotz möglicher bereits laufender Kredite. Außerdem kann der Darlehensnehmer Zahlungen aussetzen, wenn er – durch die Tilgung – Gefahr laufen würde, sich zu Überschulden. Es wäre dann nicht im Interesse des Geldgebers die Insolvenz auszulösen, da er als Nachrangiger ggf. trotzdem nicht an sein Geld käme.
Ein Nachrangdarlehen ist im privaten Bereich häufig bei Neu- und Anschlussfinanzierungen von Bauvorhaben, bei Um- oder Ausbaumaßnahmen, bei Auszahlung von Erbansprüchen oder bei Ablösung von bestehenden Krediten zu finden.
Sie können übrigens mit etwas finanziellem Geschick auch „die Seiten wechseln“. Bei Crowdfunding oder Crowdinvestment finanzieren viele kleine, private Geldgeber mit meistens überschaubaren Beträgen kleine oder mittelständige Unternehmen. Das verschafft den Unternehmen Liquidität und neue Investitionsmöglichkeit. Auch da werden Sie als Geldgeber nur „nachrangig“ eingetragen, d.h. Sie haben ein kleines finanzielles Risiko in Höhe Ihrer Investition. Entwickelt sich die Firma aber gut, profitieren Sie durch höhere Renditen, d.h. Sie erhalten Ihre Rückzahlung plus Ihre höheren Zinseinnahmen.